Jung- und Erstwähler erhalten in den Wochen vor einer Bundestagswahl regelmäßig Post von Parteien. Das mag man für fragwürdig halten, es ist aber legal, denn die Kommunen müssen Namen und Adressen von jungen Wahlberechtigten an Parteien herausgeben, wenn die sie haben wollen.
Guido Westerwelle und seine FDP beschränkten sich in den Tagen vor der heutigen Bundestagswahl bei der Ansprache von Jungwählern nicht auf den klassischen Brief. Die Liberalen kontaktierten die junge Zielgruppe auch über unverlangt versandte E-Mails, gemeinhin auch Spam genannt.
Versandt wurden die Mails von Guido Westerwelle unter der Adresse “fdp@news-lifestyle.de” vom Dienstleister Schober Information Group aus dem schwäbischen Ditzingen. Schober ist einer der großen Player im Direktmarketing, wie der Adressenhandel gern umschrieben wird. Eine seriöse Firma natürlich, deshalb wird beim Mailing für Guido anders als beim gemeinem Spammer die Herkunft der verwendeten Adresse gleich genannt.
In einem mir bekannten Fall aus meinem Haushalt war die Adresse bei einer Verbraucherbefragung unter dem Deckmantel der Marktforschung generiert worden. Wenn man lange genug sucht findet man auf der Website tatsächlich den Hinweis, dass die für die Teilnahme an einer Gewinnverlosung eingegebenen Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen.
In der Mail von Guido Westerwelle stand übrigens, die FDP wolle den Respekt für die Bürgerrechte wieder stärken. Eines der Bürgerrechte ist auch das auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Da lernt der Jungwähler am praktischen Beispiel gleich den Unterschied zwischen Worten und Taten.