In Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heisst es:
“Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”
Diese in der analogen Welt als Petitionsrecht bekannte Regelung findet seit rund zwei Jahren eine digitale Entsprechung.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bietet seit Herbst 2005 die Möglichkeit öffentliche Petitionen online einzureichen. Doch damit nicht genug. Wer will darf mitmachen, schließlich sind wir im Internet. Es genügt, Name und Adresse in ein Formular einzutragen (E-Mail-Adresse kann man angeben, muss man aber nicht) , und schon hat man eine Petition für einen mehr oder weniger guten Zweck mitgezeichnet.
Inhaltlich, so scheint mir, unterscheiden sich die digitalen Petitionen kaum von ihren analogen Vorbildern. Vorsichtig formuliert wirken manche Eingaben etwas absonderlich. Eine kleine Auswahl aktueller Online-Petitionen. Gefordert wird unter anderem:
- der Einsatz von Krallenketten gegen Geisterfahrer
- die Abschaffung der Zeitumstellung zum Ende der Sommerzeit
- Höheres ALG II vor allem für Kinder
- die Streichung des BGB-Paragraphen, der den Überhang auf Nachbargrundstücke regelt
- die mautfreie Benutzung des Lübecker Herrentunnels
Überschaubar ist zumeist die Zahl der Mitzeichner. Gerade mal 40 wollen Krallen gegen Geisterfahrer haben, die Zeitumstellung lehnen 176 ab und für die Problematik des Überhangs auf Nachgrundstücke interessieren sich gar nur 21 aufrechte Mitstreiter. Bei aktuell 2015 Stimmen für mehr ALG II und gar 2100 für den mautfreien Tunnel, merkt man dagegen, dass diese Anliegen mehr Menschen am Herzen liegen und auch aktiv um Unterstützung geworben wird.
Die meiste Zustimmung seit Bestehen der Online-Petition gab es laut Wikipedia übrigens für einen Vorstoß gegen die Einführung elektronischer Wahlmaschinen (45127 Unterstützer) und für die Forderung nach einem Praktikumsgesetz (60064). Vielleicht folgt auf die Generation Praktikum ja mal die Generation Online-Petition.
P.S: Wer sich die Online-Petitionen im Netz anschauen will sollte sich nicht wundern dass er auf einem britischen Server gelandet ist. Der Petitionsausschuss des Bundestags ist zu Gast beim schottischen Parlament, das die digitale Petition bereits früher eingeführt hatte und schon die Software dafür besaß.