Archiv für den Monat Januar 2009

Lügen haben kleine Sterne

Montag, 26. Januar 2009

Stellen Sie sich vor, ein Restaurantbesitzer würde sein günstiges “All you can eat”-Angebot durch einen klein gedruckten Hinweis auf der Speisekarte ergänzen, in dem steht, dass ab dem dritten Teller, Speisen nur noch auf Minitellerchen mit maximal 10 cm Durchmesser geladen werden dürfen. Oder mal angenommen, ein Autohändler würde seine günstigen Finanzierungsangebote durch die hinter numerierten Sternchen versteckte Information ergänzen, dass ab dem vierten Vertragsmonat deutlich höhere Monatsraten fällig werden.

Der Restaurantbesitzer wie der Autohändler hätten binnen kürzester Zeit eine Abmahnung im Haus. Auf den Weg gebracht von einem Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein. Nie und nimmer würden solche offensichtlichen Wettbewerbsverstöße in der analogen Welt der Gastronomie und des Gebrauchtwagenhandels durchgehen.

In der digitalen Welt sind solche klein gedruckten Schummeleien dagegen selbstverständlich geworden. Mobilfunkbetreiber werben mit Flatrates, die eigentlich gar keine sind. Vermieter von Webservern stellen günstige Preise in Zeitschriftenanzeigen groß heraus. Am  klein gedruckten Ende der Annonce erfährt der Interessent dann, dass der Sparpreis nur drei Monate gilt und es danach deutlich teurer wird.

Woran liegt es, dass in einigen Bereichen der Wirtschaft bei Wettbewerbsverstößen mit kurzer Elle gemessen wird, und in anderen Wildwest-Sitten herrschen? An der Tatsache, dass es Geschäfte im Onlinebusiness sind, kann es allein nicht liegen. Denn Abmahnungen gegen private Websitebetreiber und kleine Onlineverkäufer gibt es ja zuhauf. Zum Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher. Ich vermute, Handyverkäufer und Webspacevermieter werden von den Wettbewerbshütern nicht mehr richtig beobachtet, weil eh Hopfen und Malz verloren ist. So wie im Teppichhandel, wo ein Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe schon mal ein paar Jahre dauern kann. Auch hier gilt: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert…

Blog zu verkaufen

Samstag, 10. Januar 2009

Zum Start dieses Blogs habe ich mir eigentlich vorgenommen nicht über andere Blogs zu schreiben, weil mich an vielen Blogs stört, dass sie vor allem über andere Blogs schreiben, also selbstreferenziell sind, wie Medienwissenschaftler das nennen. Deshalb habe ich bislang auch auf eine Blogroll verzichtet.

Nach anderthalb Jahren möchte ich aus gegebenem Anlaß aber mal eine Ausnahme machen. Denn der deutsche “Kultblogger” (Bild.de) Robert Basic verkauft sein Blog Basic Thinking. Viele namhafte Medien von sueddeutsche.de, über tagesschau.de bis hin zur Washington Post berichten über die Verkaufsabsichten von Robert. Ebay hat für die Abwicklung der Versteigerung sogar eine Extrafunktion eingerichtet.

Zwei Tage nach Auktionsstart lässt sich die Versteigerung nicht schlecht an. Rund 25.000 Euro sind im Moment geboten. Das ist mehr als zum gleichen Zeitpunkt für das Cabrio von Klinsmann geboten wurde, aber weniger als für den Golf vom Papst. Und die richtigen Ebay-Profis bieten bekanntlich ja erst am Schluss einer Auktion.

An der Produktbeschreibung in Ebay gibt es wenig herumzukritteln. Alter und Zustand der Ware werden korrekt beschrieben, Robert macht auch deutlich, dass er sein Blog nur in gute Hände abgeben möchte: Bieter müssen versichern, dass sie aus basicthinking.de keine Porno- oder Viagraseite machen wollen. Veröffentlicht werden auch die Nutzerzahlen und die Werbeeinnahmen. 37.000 Euro waren das 2008, das zeigt mir, dass ich da noch Luft nach oben habe.

Die Details des Deals werden in der deutschen Bloggerszene breit diskutiert. Und auch mir stellen sich einige Fragen. Warum sind Ebaykäufer bereit so viel Geld zu bieten, obwohl der Verkäufer robertbasic nur zwei positive Bewertungen hat? Warum wird um den Verkauf einer Einmann-Klitsche fast so häufig berichtet wie über den Einstieg des Staates bei der Commerzbank? Was werden Menschen in 10 oder 20 Jahren denken, wenn sie etwas über den Verkauf von Basic Thinking im Januar 2009 lesen? Ich lege mir den Vorgang mal auf Wiedervorlage.