Lügen haben kleine Sterne

Stellen Sie sich vor, ein Restaurantbesitzer würde sein günstiges “All you can eat”-Angebot durch einen klein gedruckten Hinweis auf der Speisekarte ergänzen, in dem steht, dass ab dem dritten Teller, Speisen nur noch auf Minitellerchen mit maximal 10 cm Durchmesser geladen werden dürfen. Oder mal angenommen, ein Autohändler würde seine günstigen Finanzierungsangebote durch die hinter numerierten Sternchen versteckte Information ergänzen, dass ab dem vierten Vertragsmonat deutlich höhere Monatsraten fällig werden.

Der Restaurantbesitzer wie der Autohändler hätten binnen kürzester Zeit eine Abmahnung im Haus. Auf den Weg gebracht von einem Konkurrenten oder einem Verbraucherschutzverein. Nie und nimmer würden solche offensichtlichen Wettbewerbsverstöße in der analogen Welt der Gastronomie und des Gebrauchtwagenhandels durchgehen.

In der digitalen Welt sind solche klein gedruckten Schummeleien dagegen selbstverständlich geworden. Mobilfunkbetreiber werben mit Flatrates, die eigentlich gar keine sind. Vermieter von Webservern stellen günstige Preise in Zeitschriftenanzeigen groß heraus. Am  klein gedruckten Ende der Annonce erfährt der Interessent dann, dass der Sparpreis nur drei Monate gilt und es danach deutlich teurer wird.

Woran liegt es, dass in einigen Bereichen der Wirtschaft bei Wettbewerbsverstößen mit kurzer Elle gemessen wird, und in anderen Wildwest-Sitten herrschen? An der Tatsache, dass es Geschäfte im Onlinebusiness sind, kann es allein nicht liegen. Denn Abmahnungen gegen private Websitebetreiber und kleine Onlineverkäufer gibt es ja zuhauf. Zum Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher. Ich vermute, Handyverkäufer und Webspacevermieter werden von den Wettbewerbshütern nicht mehr richtig beobachtet, weil eh Hopfen und Malz verloren ist. So wie im Teppichhandel, wo ein Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe schon mal ein paar Jahre dauern kann. Auch hier gilt: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert…

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